Hallo,
ich habe eine Recherchefrage, ähnlich einer früheren, aber doch nicht ganz geklärt:
In einem Fürstenhaus leben 1. Die Witwe des Fürsten, der seinen Titel an den Sohn weitergab (ebenfalls verstorben), 2. Dessen Gattin und 3. deren gemeinsame Kinder, eine Tochter (Prinzessin) und den Sohn, den "neuen" Grafen.
Meine Frage ist also: Bleibt der Titel Fürstin bei Mutter und Großmutter des jungen Fürsten und der Prinzessin bestehen?
Hoffentlich ist mein Anliegen ersichtlich, ich danke bereits im Voraus für jede Hilfe!
Besten Gruß,
Nereus2087
ich habe eine Recherchefrage, ähnlich einer früheren, aber doch nicht ganz geklärt:
In einem Fürstenhaus leben 1. Die Witwe des Fürsten, der seinen Titel an den Sohn weitergab (ebenfalls verstorben), 2. Dessen Gattin und 3. deren gemeinsame Kinder, eine Tochter (Prinzessin) und den Sohn, den "neuen" Grafen.
Meine Frage ist also: Bleibt der Titel Fürstin bei Mutter und Großmutter des jungen Fürsten und der Prinzessin bestehen?
Hoffentlich ist mein Anliegen ersichtlich, ich danke bereits im Voraus für jede Hilfe!
Besten Gruß,
Nereus2087